Richtlinien für den Bau
- Die Nabucco Gas Pipeline International GmbH (NIC) hält beim Bau der Pipeline-Anlage die internationalen Richtlinien ein.
- NIC ist immer bestrebt, den Einfluss der Bautätigkeit auf die Umgebung, Landbesitz, landwirtschaftliche Flächen und andere erschlossene Flächen zu minimieren. Moderne Bau- und Schutztechnologien werden eingesetzt, um das Land entlang der Pipeline-Route und in der Nähe der dazu gehörigen Anlagen zu schützen.
- NIC wird Bauleiter und Umweltbeauftragte ernennen, die mit den Baufirmen zusammenarbeiten und die Einhaltung von Genehmigungen, Dienstbarkeitsverträgen und die Befolgung dieser Richtlinien überwachen.
- NIC ist bestrebt, kurz- und langfristige Beeinträchtigungen für Landnutzer, Landbesitzer und deren Eigentum zu minimieren. Obwohl die Gesamtbauzeit viele Monate in Anspruch nehmen wird, ist NIC bestrebt, die Bautätigkeit an Einzelgrundstücken auf wenige Monate zu begrenzen.
- In Zusammenarbeit mit Landbesitzern und Landnutzern wird NIC Pläne für vorübergehende Zugangswege zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und/oder Vieh erstellen. Ergeben sich unerwartete Situationen im Laufe der Bautätigkeit, wird NIC die betroffenen Parteien informieren und das Gespräch suchen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Parteien von möglichen Störungen wissen und entsprechende Lösungen vereinbart werden.
- NIC ist für die Sanierung von Land und Gebäuden verantwortlich (Abwassergräben, Bewässerung und Straßen), die im Rahmen der Bautätigkeit genutzt wurden. Wo jedoch eine Sanierung nicht möglich ist (z.B. Wald), wird NIC vor Baubeginn mit den Landbesitzern eine faire und angemessene Entschädigung aushandeln.
- NIC-Beauftragte werden zusammen mit den Landbesitzern sicherstellen, dass die Sanierung und andere Instandsetzungen in Übereinstimmung mit den Umweltgenehmigungen und von NIC eingegangenen Verpflichtungen abgeschlossen wurden. Nach der Verlegung der Pipeline können die Landbesitzer ihr Land normalerweise wieder so nutzen wie vorher. Landwirte können beispielsweise über der Pipeline bei minimalen Einschränkungen wieder Pflanzen anbauen und die für die Pipeline genutzte Fläche kann für Freizeitzwecke genutzt werden. Verboten sind jedoch die Bepflanzung mit hohen Bäumen, die Errichtung von Gebäuden oder tiefe Erdarbeiten über der Pipeline.
- Der Bau von überirdischen Anlagen wie Kompressorstationen erfordert die dauerhafte Nutzung kleiner Landflächen für diese Anlagen. NIC wird das Land als Eigentümer oder im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrages erwerben und gemeinsam mit den Landnutzern und Landbesitzern eine faire und angemessene Entschädigung aushandeln.
- Im Dienstbarkeitsvertrag sind Zugangsvereinbarungen hinsichtlich der Sicherheit und Instandhaltung der Pipeline vorgesehen. Landbesitzer und Landnutzer können sich an NIC wenden, wenn sie über zulässige Tätigkeiten innerhalb der für die Pipeline genutzten Fläche unsicher sind.
- Nach ihrer Fertigstellung wird die Pipeline relativ unbemerkt und ruhig unter landwirtschaftlichen Flächen, Parks, Straßen und kommunalen Flächen mit minimaler Auswirkung auf die Umwelt und die Eigentumsrechte betrieben.
- In der Bauphase werden Baustelleneinrichtungen wie Lagerflächen für Rohre und Ausrüstungen, Wartungsanlagen, Baucontainer zur Unterbringung der Bauarbeiter sowie Anlagen zur Gefahrenabwehr und Abfallentsorgung errichtet.
- Dabei wird sichergestellt, dass alle Baustelleneinrichtungen die Projektanforderungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Umwelt erfüllen. Nach der Fertigstellung werden die Baustelleneinrichtungen demontiert und entfernt und der Ursprungszustand des Geländes wird wiederhergestellt.