Rechtsrahmen

Ein zwischenstaatliches Abkommen wurde am 13. Juli 2009 in Ankara unterzeichnet. Dies war ein entscheidender Schritt zur Realisierung der Nabucco-Pipeline, da es den rechtlichen und politischen Rahmen für den Gastransit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der Türkei schafft.
Das zwischenstaatliche Abkommen bildet das Fundament für den Rechtsrahmen für Nabucco.
- Das Abkommen wurde als Staatsvertrag zwischen den Nabucco-Transitländern - Österreich, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und die Türkei - in Ankara am 13. Juli 2009 unterzeichnet.
- Es garantiert volle politische Unterstützung und ist für 50 Jahre gültig.
- Es sichert gleiche rechtliche Rahmenbedingungen für den Gastransit über das gesamte Nabucco-Pipelinesystem.
- Es legt eine Methode zur Berechnung des Transporttarifs und Regeln für den Netzwerkzugang fest.
- Es definiert ein "One-Stop-Shop"-Konzept für die Gesamtlänge der Nabucco-Pipeline.
- Bis zu drei Zuleitungen sind möglich.
- Es legt ein Volumen von 16 Mrd m³ pro Jahr für dritte Marktteilnehmer fest.
- Es setzt ein politisches Gremium aus Vertretern aller Vertragsparteien zur Unterstützung der Projektentwicklung ein.